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CSM Solutions

Günther Schwab-Weg 18

2301 Probstdorf

Österreich

Geschäftsbedingung für EDV Wartung, Dienstleistung und Handel

 

HINWEIS: Die AGB´s für Kunden von Providerdiensten (VoiP) finden Sie am Ende von diesem Dokument.

 

1. Vertragsabschluß

 

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (welche als Summe aller von uns geleisteter Tätigkeiten zu sehen sind).

(2) Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Annahme einer schriftlichen Bestellung zustande; Erklärungen per Telefax, Telex oder E-Mail genügen für die Einhaltung der Schriftform. Bis dahin sind allfällige Angebote von unserer Seite freibleibend.

(3) Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, insoweit der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Vereinbarungen und schriftlich anderslautend geregelt wurde, wobei insbesondere die Bestimmungen über Preise, Liefermodalitäten etc. durch die jeweils gültigen Preisblätter geregelt sind.

 

2. Lieferung

 

(1) Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie das Werk des Auftragnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir oder unser Sublieferant mit der Erbringung der Leistung begonnen haben bzw. hat. In Fällen, in denen ohne unser Verschulden oder aus Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, die Lieferung bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt für die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft.

Grundlegende Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen durch uns ist ferner, daß sämtliche vom Besteller zu beschaffenden Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen.

(2) Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr als 6 Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle an den Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller, vorallem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ausgenommen ist der Online Kauf siehe Punkt 3.

Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen.

(3) Bei Lieferungen von Waren geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.

(4) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

(5) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.

(6) Zum Begriff "höhere Gewalt" zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln.

Dauern derartige Ereignisse länger als 6 Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderungen durch mehr als 6 Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(7) Der Besteller wird bei Empfang der jeweiligen Sendung (Hardware oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen der versiegelten Verpackungen werden die Software- Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist dann nicht zulässig.

(8) Erfüllungsort ist unser Sitz.

(9) Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.

(10) Staatliche Ausfuhr- oder Durchfahrbestimmungen, auch wenn diese ausländischen Ursprungs sind, sind striktest einzuhalten.

(11) Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Post- und/oder elektronischem Wege.

 

3. Rücktritt bei Online Kauf

 

(1) Online Kauf entsteht durch Bestellung von Waren über unseren WebShop oder durch Bestellung per E-Mail.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt gemäß §5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sieben Werktage. Zusätzlich gewähren wir allen Endkunden ein 14 tägiges Rückgaberecht (10 Werktage). Diese beginnt mit der Lieferung der Waren und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Samstage zählen nicht als Werktage.

(3) Die Ware muss originalverpackt und ungebraucht sein.

(4) Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind auf Kundenwunsch gefertigte Artikel (z.B. PC mit Komponenten nach Kundenwunsch) und Sonderbestellungen (Artikel außerhalb unseres Sortiments im WebShop). Infos siehe §5f KSchG.

(5) Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die Kosten für Transport und Versicherung jeweils für Anlieferung und Rücksendung zu tragen. Diese werden von uns nach erfolgter Rücksendung entsprechend in Rechnung gestellt.

(6) Für Schäden an rückgesendeten Waren haftet der Kunde. Eine Transportversicherung für Rücksendungen wird dem Kunden dringend empfohlen, aber von uns nicht getragen!

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Angeboten festgelegt. Alle in den Angeboten angegebenen Einzelpreise sind Nettopreise die Summe ist Netto und Brutto in Euro frei Versandstelle angegeben. Sämtliche Versandkosten, sowie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert und vom Besteller anerkannt.

(2) Bei währungs- oder herstellerbedingten Preiserhöhungen sind wir auch nach Vertragsabschluß berechtigt die Preise zu verändern. Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, sind seitens des Bestellers ausgeschlossen.

(3) Die von uns gelegten Rechnungen sind prompt und ohne jeden Abzug zu zahlen. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.

(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 5% über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 11% p.A.. Sind die von uns zu bezahlenden Bankzinsen höher, sind wir berechtigt auch nachträglich die jeweils von uns zu bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung von Verzugszinsen erfolgt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Zinseszinsen in der Höhe von 14%. Weiters wird in diesem Fall eine Mahngebühr von 10 € exkl. MWST in Rechnung gestellt.

(5) Der Besteller ist in keinem Falle berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche, nicht zurückzubehalten.

(6) Wir sind berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen, als wäre der Besteller in Leistungsverzug geraten. Sind dem Besteller Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als 5 Tage in Verzug geraten ist.

 

5. Gewährleistung

 

(1) Für Hardware: Wir leisten Gewähr für die Mängel am Material oder für die technische Funktion wobei sich unsere diesbezügliche Haftung auf Nachbesserung oder Nachlieferung beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, umfaßt die Gewährleistung der bestellten und gelieferten Ware nur solche Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; später auftretende Mängel (z.B. durch falsche Lagerung oder Handhabung) sind von jeder Haftung unsererseits ausgeschlossen. Bei Drittlieferungen sind wir berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung unsere gegen den Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. Ein Ersatzgerät für den Zeitraum der Nachbesserung oder Nachlieferung wird von uns in keinem Fall gestellt, wobei wir uns vorbehalten, das defekte Gerät, für eventuelle Rücksendung an das jeweilige Werk oder den jeweiligen Lieferanten, vom Besteller zurückzufordern (hierbei gelten die Vereinbarungen aus 2.). Bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers hat ein entdeckter Mangel unverzüglich gerügt zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist findet durch eine Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt. Wir haften - mit den gegebenen Einschränkungen - nur für solche technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften etc..

(2) Für Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt als vereinbart, daß wir nur in dem mit dem Hersteller vereinbarten Umfang Gewähr leisten. Mangels besonderer Bestimmungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate (oder 90 Tage). Die Gewährleistungsbestimmungen für Hardware sind auch für Software analog anzuwenden; für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten wir Gewähr nur in dem Umfang, der aufgrund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich zugesagt wurde. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt. Führt die Nachbesserung nicht zum gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren oder vom Vertrag zurückzutreten. (3) Für andere Leistungen: siehe unten angeführte Erweiterungen, zusätzlich zu hier angeführten Vereinbarungen.

 

6. Sonstige Haftungsbestimmungen

 

(1) Über die unter 5. hinausgehenden Gewährleistungsansprüche haften wir nicht. Insbesondere haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluß ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter (wie z.B. Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz etc.). Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.

(3) Der Besteller haftet dafür, daß die Verwendungsbeschränkungen bzw. Anweisungen des Herstellers in Bezug auf die gelieferte Hardware und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich für schad- und klaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen in der Verwendung der gelieferten Waren (Leistungen) erstrecken.

In allen Fällen in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfange Entgelt.

(4) Genauere Aufstellungen zu Urheberrecht und Nutzungsbestimmungen siehe 9.

 

7. Serviceleistungen

 

Die obigen Haftungsbeschränkungen sind analog auch für Serviceleistungen anzuwenden. Serviceleistungen sind solche, die außerhalb der Gewährleistung erbracht werden. Hier beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt gemäß unseren jeweils in den Preisblättern genannten Servicepreisen und dortigen Bedingungen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten sowie an den aus der Be- oder Verarbeitung entstehenden Produkte bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.

(2) Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Waren (Leistungen) beim Besteller eingehen. Der Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung der Geldbeträge verpflichtet.

(3) Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.

 

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

(1) Allfällige Entwürfe dürfen ohne unserer ausdrücklichen Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

(2) Bei Verstoß gegen Punkt (1) hat uns der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

(3) Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. In jedem Fall bleiben wir, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

(5) Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

10. Eigentum , Rückgabepflicht

 

(1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind uns spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

 

12. Abtretung von Ansprüchen

 

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

13. Gerichtsstand

 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes unseres Sitzes als vereinbart.

 

Erweiterung zu speziellen Leistungen, unter anderem Leistungen das WWW be-treffend:

 

 

 

14. Herausgabe von Daten

 

(1) Wir sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass wir ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

(2) Haben wir dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer Einwilligung verändert werden.

(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber (nähere Informationen siehe 2.).

(4) Wir haften außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Unsere Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

15. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

(1) Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so sind wir berechtigt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind wir ebenfalls berechtigt Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt uns der Auftraggeber von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

16. Fremdleistungen

 

(1) Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

(2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für Rechnung zu unseren Lasten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

17. Inhalte der Webseiten - Sperrung bei Mißbrauch, Nutzung

 

Mit der Übermittlung der Webseiten (an uns oder einen Server) stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Der Kunde versichert weiterhin ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht Österreichs, der BRD oder USA verstoßen, erotischen Inhalts sind oder sog. 'hacking' fördern. Es ist uns, aufgrund der knappen Preiskalkulation, nicht möglich, eine genauere Einzelfallprüfung für den Fall vorzunehmen, ob eventuelle Ansprüche Dritter, berechtigt oder unberechtigt, erhoben werden. Aus diesem Grund erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, daß wir den Zugriff auf Daten für den Fall sperren können, wenn Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde womöglich nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente oder Dateien ist. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in Ihrer Ehre zu verletzen, andere Personen oder Personengruppen zu verunglimpfen oder zu beleidigen, mit erotischem Inhalt sind oder sogar gegen geltendes Recht verstoßen, sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet, sofort den gesamten Inhalt des Angebots zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch eventuell nicht gegeben sein sollte. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen. Ist dieser zweifelsfrei erbracht, wird das Angebot wieder freigegeben. Die Kosten für eine Sperrung, sowie die Kosten für den bestehenden Vertrag trägt in einem Fall, bei dem die Sperrung durch einen Verstoß gegen geltendes Recht verursacht wurde, weiterhin der Kunde.

 

18. Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens

 

Der Kunde versichert, daß nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, daß er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, uns von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, daß Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behalten wir uns vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu Lasten des Kunden zu sperren bzw. sperren zu lassen.

 

19. Zusatzvereinbarung - IDN - Vormerkung von Umlaut-Domains

 

(1) Auftrag zwischen uns und dem Auftrageber getroffenen Vereinbarung ist es, nach Möglichkeit und Verfügbarkeit eine Domain für den Auftraggeber mit der gewünschten Endung .info, .ch, .li, .at, co.at, or.at und .de als Multilinguale Domain (Domains mit Umlauten/Sonderzeichen) zu registrieren. Wir werden zu dem von den Vergabestellen festgelegten Zeitpunkten den Versuch unternehmen, unter Ausnützung der technischen Möglichkeiten und der tatsächlichen Verfügbarkeit die gewünschte Domain für den Auftraggeber zu registrieren.

(2) Der Auftraggeber akzeptiert, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Möglichkeit der Registrierung solcher Domains unter den TLD´s .de, .info, .ch, .li, .at, .co.at, .or.at für Domains gibt und die Vormerkung keine Garantie für die Vergabe der Domain in sich birgt.

(3) Der Auftraggeber akzeptiert, dass die Zuteilung von Domains durch die Vergabestelle nach dem Prioritätsprinzip erfolgt und dass wir keinen Einfluss auf den tatsächlichen Erfolg des Registrierungsversuchs nehmen können.

(4) Wir werden jedenfalls versuchen, die bestellten Domains registrieren zu lassen. Aufgrund der Eigenheiten der Domainregistrierung ist eine Haftung unsererseits für sämtliche mit der Registrierung von Domains zusammenhängenden Schäden ausgeschlossen was vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen wird und uns somit von jeglichen Schadenersatzansprüchen seinerseits freistellt.

(5) Insbesondere ist jegliche Haftung unsererseits für technische Gebrechen, wo immer diese auch auftreten mögen, ausgeschlossen.

 

20. Schlussbestimmungen

 

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

 

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unserem Auftraggeber (im folgenden auch Besteller, Vertragspartner, Kunde oder Auftragnehmer genannt) abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

 

 

AGB´s für Kunden von Providerdiensten (VoiP)

 

1.  Allgemeine Grundlagen:

 

1.1. Der Kunde akzeptiert die Geschäftsbedingungen der CSM mit Absenden eines von ihm unterfertigten Vertragsanbotes oder der Annahme, eines Vertragsanbotes der CSM.

1.2. Direkt wirksame und zwingende Bestimmungen des TKG 2003 gehen jedenfalls den AGB’s soweit diese – in Widerspruch zum TKG stehen – vor; die übrigen Bestimmungen der AGB’s werden hiervon nicht berührt.

1.3. Änderungen der gesetzlichen Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, berechtigen CSM sofortigen Anpassung.

2. Vertragsabschluss/Vertragsänderungen:

 

2.1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass CSM nach Erhalt des von dem Kunden abgeschickten Anbots oder des von dem Kunden unterfertigten Vertragsanbots von CSM (Formular), entweder eine schriftliche Annahmeerklärung abschickt oder die von dem Kunden gewünschten Leistungen/Lieferungen erbringt.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, CSM alle notwendigen Angaben über seine Identität, seine Rechts- und Geschäftsfähigkeit und alle weiteren relevanten Umstände durch Vorlage geeigneter (amtlicher) Dokumente zu erteilen, die eine Prüfung seiner Identität, der Richtigkeit seiner Angaben und seiner Kreditwürdigkeit ermöglichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass CSM Recherchen über seine Kreditwürdigkeit anstellt, insbesondere Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien (KSV, AKV, ...) einholt.

2.3. Der Kunde ist überdies verpflichtet, CSM eine Zustellanschrift und eine Kreditkarten- oder eine Bankverbindung zu einem im EU-Raum bestehenden Kreditinstitutes mit Sitz in einem EU Land oder der Schweiz bekanntzugeben.

2.4. Der Kunde hat CSM alle Änderungen seiner Daten unverzüglich nachweislich schriftlich mitzuteilen und haftet für alle Nachteile, die CSM aus der Unterlassung der Erfüllung dieser Verpflichtung  erwachsen.

2.5. CSM steht es frei, Anbote und Bestellungen eines Kunden abzulehnen, insbesondere dann, wenn die von dem Kunden übermittelten Daten unvollständig, unglaubwürdig, unrichtig oder ihre Richtigkeit zweifelhaft sind, der Kunde in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der CSM nicht erfüllt hat oder eines in der Vergangenheit begründetes Vertragsverhältnis zu dem Kunden aufgrund Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag oder aufgrund strafbarer Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit von CSM zur Verfügung gestellten Lieferungen/Leistungen geendet hat. Im Fall einer Ablehnung, hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch entstehenden Schäden oder Aufwendungen.

2.6. Soweit für die Einrichtung und den Betrieb von Telekommunikationsanlagen bei einem Kunden besondere zusätzliche (behördliche) Bewilligungen oder Genehmigungen notwendig sind, ist der Kunde verpflichtet, CSM hierüber aufzuklären und auf seine Kosten diese Bewilligungen/Genehmigungen einzuholen. Für den Fall, dass der Kunde die zusätzlich notwendigen Bewilligungen/Genehmigungen nicht erhält, haftet CSM nicht für einen ihm allenfalls hierdurch entstehenden Schaden oder Aufwand; demgegenüber haftet der Kunde CSM gegenüber für alle ihr entstehenden Schäden und Aufwendungen, die aus der Unterlassung der Mitteilung über die Notwendigkeit weiterer Bewilligungen/Genehmigungen entstehen.

2.7. CSM ist berechtigt, ihre Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein Unternehmen desselben Konzern zu übertragen.

2.8. Mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CSM kann ein Dritter ein zu einem Kunden bestehendes Vertragsverhältnis übernehmen. Für den Fall der Übernahme haften für offene Entgelte und sonstige Ansprüche von CSM dem Kunden gegenüber, sowohl der Kunde, als auch der neue Vertragspartner als Gesamtschuldner. Sofern der ursprüngliche Vertragspartner dem Wechsel nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, haftet der Dritte CSM für alle ihr aus dem Wechsel des Kunden entstehenden Aufwendungen und Schäden.

 

3. Leistungen/Lieferungen:

 

3.1. Die Beschreibung der von CSM angebotenen Leistungen, die Frist bis zum erstmaligen Anschluss bzw. zur erstmaligen Freischaltung sowie die Arten der angebotenen Wartungsdienste sind in den, einen integrierten Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden bildenden LB enthalten.

3.2. Angekündigte Leistungsfristen/Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn ein Fixgeschäft schriftlich vereinbart worden ist. Kunden, die Verbraucher sind, verzichten auf die Lieferung innerhalb der in § 5 i KSchG normierten Frist. Wird ein vereinbarter Liefertermin/eine Leistungsfrist mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach deren erfolglosen Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung von CSM ohne ihr Verschulden nicht erfüllt werden konnte. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber CSM auf Ersatz allfällig entstehender Schäden und/oder Aufwendungen zu. Diese Einschränkungen gelten nicht für mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, CSM alle notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen und seiner ihn treffenden Mitwirkungspflicht (Zugang zu Räumlichkeiten, notwendige Vorinstallationen, etc.) nachzukommen. Kann CSM eine Lieferung/Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht in der vereinbarten Frist / zu dem vereinbarten Termin erbringen, ist CSM berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde diese Verpflichtungen nicht innerhalb einer höchstens zweiwöchigen schriftlich gesetzten Nachfrist erfüllt. In jedem Fall haftet der Kunde CSM gegenüber für alle ihr entstehenden Schäden und Aufwendungen, die aus der Verzögerung oder dem berechtigten Rücktritt von CSM von dem Vertrag resultieren. Solche Verzögerungen oder ein Unterbleiben der Leistungserbringung führt weder zu einem Verzug, noch zu einer Haftung von CSM.

3.4. Leistungen/Lieferungen die mehrere Einheiten umfassen, berechtigen CSM, Teilleistungen/Teillieferungen durchzuführen und hierüber Teilrechnungen zu legen.

 

4. Störungen/Unterbleiben der Leistung:

 

4.1. Der Kunde hat Störungen, Mängel und Schäden des Anschlusses CSM unverzüglich nachweislich bekanntzugeben. CSM ist verpflichtet, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht (Ermöglichen des Zuganges zu Leitungen und Endgeräten, etc.) erfüllt, entsprechend den Bestimmungen in der LB – jedoch ohne schuldhafte Verzögerungen – mit der Behebung der Störungen/Mängel/Schaden zu beginnen. Zeigt der Kunde Störungen/Mängel/Schäden außerhalb der in der LB festgelegten Kernzeit an, so ist CSM nur verpflichtet, mit der Behebung der Störung/Mängel/Schäden im Rahmen der in der LB festgelegten Zeit  – nicht jedoch außerhalb dieser Zeiten – zu beginnen. Außerhalb der in der LB festgelegten Zeiten erfolgt ein Beginn der Behebung der Störungen/Mängel/Schäden nur dann, wenn der Kunde bereit ist, die hiermit verbundenen gesonderten Kosten zu bezahlen.

4.2. Behebt CSM eine Störung nicht innerhalb des in der LB festgelegten Zeitraumes und trifft CSM ein Verschulden an der Verzögerung, so wird dem Kunden der in den EB hierfür festgelegte Betrag in einer der künftigen Rechnungen gutgeschrieben.

4.3. Störungen/Mängel/Schäden oder Verzögerungen bei der Behebung, die der Kunde zu vertreten hat, berechtigen ihn nicht, das von ihm zu bezahlende monatliche Entgelt zu mindern oder einzubehalten. Der Kunde ist in einem solchen Fall überdies verpflichtet, CSM alle entstehenden Aufwendungen – entsprechend den EB – und Schäden zu ersetzen.

4.4. CSM wird die bestmögliche Erreichbarkeit und Empfangsqualität, unter Berücksichtigung der geografischen, atmosphärischen und sonstigen Umstände herstellen. Eine Beeinträchtigung der Empfangs- und Übertragungsqualität durch die oben genannten Einflüsse sind nicht von CSM zu vertreten.

4.5. CSM haftet nicht für Störungen/Mängel/Schäden, die durch Störungen im Netz von Roaming-Partnern oder sonstigen Betreibern/Vertragspartnern von CSM entstehen, soweit CSM bei der Auswahl dieses Partners nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.

4.6. CSM wird, sollte es zu Kapazitätsengpässen, zu in der LB festgelegten routinemäßigen Wartungsarbeiten oder zu notwendigen Wartungsarbeiten/ Mängelbehebungsarbeiten/Entstörungsarbeiten im Netz kommen, diese Arbeiten so rasch wie möglich im Rahmen ihrer technischen und sachlichen Möglichkeiten durchführen. In diesem Zeitraum kann es zu Einschränkungen und/oder Ausfällen des Netzes kommen. Sollten diese Einschränkungen/Ausfälle das in der LB festgelegte Ausmaß übersteigen, wird CSM dem Kunden den in der LB festgelegten Entschädigungsbetrag in einer der folgenden Rechnungen gutschreiben. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, seine monatlichen Entgeltzahlungen zu reduzieren oder einzustellen.

 

5. Preise:

 

5.1. Den Leistungen/Lieferungen von CSM liegen – sofern mit einem Kunden nicht eine gesonderte, abweichende Vereinbarung getroffen worden ist – die Preisangaben gemäß der jeweils geltenden EB von CSM zugrunde. Die Preise verstehen sich – sofern nicht anders gekennzeichnet – in EUR zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sind in den angegebenen Preisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages jedoch vor Rechnungslegung, erhöht werden, ist CSM berechtigt, den Kunden mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten.

5.2. CSM ist berechtigt, nach ihrer Wahl, in ein, zwei oder dreimonatigen Intervallen abzurechen. Die Länge des Intervalls wird dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegeben. Eine von dem Kunden zu bezahlende Grundgebühr ist für die jeweilige Abrechnungsperiode im vorraus, die Summe der leistungsabhängigen Entgelte jeweils am Ende der Verrechnungsperiode zu bezahlen. In dem Monat des Vertragsabschlusses wird ein, dem Leistungszeitraum entsprechender Anteil des Grundentgeltes berechnet, beginnend mit dem auf die Installation folgenden Tag.  Diese Art der Abrechnung ist auch auf die Fällen anzuwenden, in denen der Vertrag während eines Monats endet.

5.3. Das verrechnete Entgelt ist nach Zugang der Rechnung – sofern mit dem Kunden keine andere schriftliche Vereinbarung besteht – sofort zu bezahlen, wobei allfällige mit der Bezahlung verbundene Kosten, Gebühren und Aufwendungen vom Kunden zu tragen sind. Erteilt der Kunde CSM bei Abschluss des Vertrages keine Ermächtigung zum Einzug der Forderung nach dem Einzugsermächtigungsverfahren, ist CSM berechtigt, für jede Rechnung ein Entgelt in Höhe der mit der Aufstellung und dem Versand verbundenen – in den EB wiedergegebenen - Kosten, zumindest jedoch EUR 2,-- zu verlangen. Sollte der Kunde die Einzugsermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt erteilen, fällt die Zahlung dieser Gebühren/Kosten ab diesem Zeitpunkt weg.

5.4. Für den Fall der unverhältnismäßig hohen Inanspruchnahme von Leistungen oder für den Fall der Gefährdung der rechtzeitigen Bezahlung künftiger Entgelte ist CSM berechtigt, von dem Kunden Vorauszahlungen auf die künftigen Verbindungsentgelte – oder sonstige ausreichende Sicherheiten für die künftige Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden – in Höhe von 50% der durchschnittlichen Verbindungsentgelte der letzten drei Monate zu verlangen.

5.5. Dem Kunden überlassene Rechnungen sind in Grundentgelte, Verbindungsentgelte und sonstige Entgelte aufgegliedert. Die Umsatzsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sind getrennt ausgewiesen. Ein Einzelentgeltnachweis wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu den in den EB wiedergegebenen Kosten erstellt.

 

6. Fälligkeit/Verzug:

 

6.1. CSM ist berechtigt, im Falle des Verzuges, Verzugszinsen von 15% p.a. zu verrechnen.

6.2. Im Falle des Verzuges ist der Kunde überdies verpflichtet, CSM sämtliche von ihr zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendete Kosten, insbesondere Mahn -und Inkassokosten, sowie Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen.

6.3. Für den Fall, dass der Kunde in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage deutlich verschlechtert, ist CSM auch berechtigt, alle ihre Forderungen (auch bei Stundung der Zahlung) sofort fällig zu stellen und noch nicht oder nur teiIweise erfüllte Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG tritt Terminverlust bloß dann ein, wenn – trotz vollständiger Erfüllung des Vertrages durch CSM – eine von ihm zu erbringende Teilleistung seit mindestens 6 Wochen fällig ist und der Verbraucher diese Leistung trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und der Androhung des Terminverlustes nicht erbringt. CSM ist in einem solchen Fall auch berechtigt, die Rückgabe gelieferter Waren zu begehren. Im Falle einer Rückabwicklung vor der Installation steht CSM ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe der allenfalls geleisteten Anzahlung, wenn keine Anzahlung geleistet worden ist oder bei einer Auflösung nach Installation das Grundentgelt für 6 Monaten zu.

6.4. CSM ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf Forderungen ihrer Wahl anzurechnen.

6.5. Eine Aufrechnung von vermeintlichen Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von CSM ist dem Kunden – sofern er Unternehmer ist – nicht gestattet. Für Kunden, die Verbraucher sind, besteht eine Berechtigung zur Aufrechnung nur dann, wenn die Ansprüche in rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden CSM gegenüber stehen, CSM die Ansprüche anerkannt hat oder sie gerichtlich festgestellt sind.

 

7. Pflichten des Kunden:

 

7.1. CSM stellt dem Kunden aufgrund des Vertrages Gegenstände zur Verfügung (insbesondere Endgeräte, Hardware,....), die in ihrem Eigentum stehen. Der Kunde hat, sofern er diese Gegenstände nicht käuflich erwirbt, nur das Nutzungsrecht, wobei die normale Abnützung mit dem von dem Kunden zu bezahlenden monatlichen Entgelt abgegolten ist. Schäden oder ungewöhnliche Abnützung die der Kunde zu vertreten hat, sind CSM zu ersetzen. Sollte der Kunde die zuvor erwähnten Gegenstände käuflich erwerben, so bleiben diese Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes zuzüglich allenfalls aufgrund einer verspäteten Zahlung aufgelaufenen Zinsen und Kosten, im Eigentum von CSM

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände (insbesondere Endgeräte, Hardware,....) und Leistungen ausschließlich für den Zweck, für den sie bestimmt sind, zu verwenden und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen, wobei hierunter auch die in § 107 TKG wiedergegebenen Sachverhalte zu verstehen sind. Der Kunde ist überdies alleine für den Inhalt der von ihm von dem ihm überlassenen Anschluss übermittelten Nachrichten verantwortlich. Sollten die von dem Kunden von seinem Anschluss übermittelte Nachrichten gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen oder es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung/Belästigung anderer Kunden oder Dritter kommen, so trifft CSM keine Haftung. Sollte ein anderer Kunde oder ein Dritter CSM direkt/indirekt in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, CSM alle von ihr zur Abwehr solcher Ansprüche aufgewendeten Kosten und Aufwendungen wie auch alle von ihr an den anderen Kunden/Dritten geleistete Zahlungen zu refundieren.

7.3. Der Kunde haftet CSM für alle Beschädigungen und missbräuchliche Verwendung von ihm zur Verfügung gestellten – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Eigentum von CSM stehenden – Gegenständen (insbesondere Endgeräte, Hardware,..) und ihm allenfalls zur Verfügung gestellten Codes, ect.. Werden dem Kunden Codes, insbesondere zur persönlichen Identifizierung, überlassen, ist er verpflichtet, diese Codes geheim zu halten, sie nicht im Nahebereich des Endgerätes zu vermerken oder aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von dem Code erlangen können. Der Kunde ist verpflichtet, CSM jeden ihr aus der Verletzung der zuvor wiedergegebenen Verpflichtungen entstehende Schaden und alle daraus resultierenden Aufwendungen zu ersetzen. Der Kunde ist überdies verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Beschädigung/des Verlustes/etc. CSM nachweislich darüber zu informieren, sodass CSM eine Sperre des Anschlusses verfügen kann.

7.4. Für Entgeltforderungen und Schäden aus der Benützung des Anschlusses/der Hardware/Software durch Dritte haftet der Kunde unbeschränkt zur ungeteilten Hand mit dem Dritten, sofern er die Benützung zugelassen/nicht verhindert hat.

7.5. Der Kunde darf Anrufe nur auf Anschlüsse Dritter umleiten, wenn diese damit einverstanden sind. Für allfällige CSM aus einer unberechtigten Umleitung entstehenden Schäden und Aufwendungen sowie Zahlungen an Dritte, haftet der Kunde.

7.6. Der Kunde darf nur für einen Anschluss zugelassene Endgeräte verwenden und haftet CSM für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schäden und Aufwendungen.

 

8. Datenschutz:

 

8.1. CSM ermittelt, verarbeitet und speichert aufgrund der Bestimmungen dieses Vertrages die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des TKG 2003 und den Bestimmungen des DSG in der jeweils geltenden Fassung in dem Ausmaß, das zur Erbringung und Verrechnung der vereinbarten Leistungen und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist.

8.2. CSM ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden konzernintern zu verwenden um eine Verbesserung der Dienstleistungen, des Systems und der Bedienbarkeit zu erreichen. Ebenso ist CSM berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verwenden, um dem Kunden über aktuelle Angebote, Werbeaktionen und sonstige Marketingmaßnahmen zu informieren. Diese Ermächtigung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.

8.3. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit es Stammdaten betrifft – nach der Beendigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gelöscht, jedenfalls aber nach sieben Jahren. Soweit es die Verkehrsdaten betrifft, werden sie so lange aufbewahrt, als der Kunde die ihm übersandten Rechnungen beeinspruchen kann, längstens jedoch sechs Monate ab dem Zugang der Rechnung. Sollte der Kunde ein gerichtliches Verfahren/Schlichtungsverfahren über die Feststellung der Höhe des tatsächlich von ihm zu bezahlenden Entgelt einleiten, ist CSM verpflichtet, die Verkehrsdaten erst nach der rechtskräftigen Beendigung der Auseinandersetzung zu löschen. Inhaltsdaten werden im Rahmen des § 101 TKG 2003 gespeichert und unmittelbar nach Erbringung der Leistung gelöscht. CSM trifft gemäß der Bestimmung des § 95 TKG 2003 sämtliche Maßnahmen, um eine größtmögliche Datensicherheit zu erreichen. Den Vertragspartnern ist bewusst, das es dennoch zu illegalen Zugriffen Dritter kommen kann. CSM ist verpflichtet, unmittelbar nach Bekanntwerden solcher illegaler Handlungen Dritter alle Vorkehrungen zu treffen, um solche Eingriffe in Zukunft zu verhindern. Allfällige durch rechtswidrige Handlungen Dritter den Kunden entstehende Schäden und Aufwendungen hat CSM nur dann zu ersetzen, wenn sie oder ihre Mitarbeiter das unbefugte Eindringen des Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.

8.4. Die Höhe des Schadenersatzes ist jedenfalls mit EUR 1.000,-- pro Schadensfall begrenzt.

 

9. Laufzeit des Vertrages:

 

9.1. Der Vertrag wird – sollte nicht mit dem Kunden eine Sondervereinbarung bestehen – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem der Vertragspartner – sofern nicht ein zeitlich begrenzter Kündigungsverzicht oder eine fixe Laufzeit vereinbart worden ist – jederzeit zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden.

9.2. Sollte zwischen dem Kunden und CSM eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart sein, so endet der Vertrag in dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf. Der Kunde ist nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes verpflichtet, alle ihm überlassenen Gegenstände spätestens an dem auf den letzten Tag des vereinbarten Vertragszeitraumes folgenden Tag an CSM zurückzustellen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist CSM berechtigt, bis zur Erfüllung der Verpflichtung durch den Kunden ein Benützungsentgelt zu verrechnen, das 50% über den durchschnittlich in den letzten drei Monaten des Vertragsverhältnisses aufgelaufenen Entgelten liegt. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis durch ein Verschulden des Kunden vor Ablauf der vereinbarten Zeit endet, ist der Kunde verpflichtet, CSM einen – nur bei Konsumenten mäßigbaren - pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50% der durchschnittlichen Entgelte der letzten drei Monate / bei kürzerer Laufzeit der Durchschnitt dieser für die Restlaufzeit zu bezahlen.

9.3. Sowohl der Kunde als auch CSM können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der in Punkt 9.1. und Punkt 9.2. wiedergegebenen Bedingungen auflösen, wenn ihnen die weitere Zuhaltung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Als Gründe für die Ausübung des außerordentlichen Auflösungsrechtes kommen insbesondere die beharrliche Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Vertrages, insbesondere die missbräuchliche Verwendung des Anschlusses/der Endgeräte, die Verletzung von Zahlungsverpflichtungen, die beharrliche Verletzung der im § 72 TKG normierten Bestimmungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsnetze und dem Schutz Dritter, die Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der CSM oder ein Unterbleiben der Eröffnung des Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens unterbleibt.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet jede Änderung seiner Daten, die er CSM bekannt gegeben hat, sowie rechtlich relevante Änderungen – wie den Verlust der Geschäftsfähigkeit, Änderungen der Rechtsform, Eröffnung des Konkursverfahrens, etc. – unverzüglich nachweislich schriftlich bekanntzugeben. Gibt der Kunde CSM eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und sendet CSM rechtlich bedeutende Erklärungen, Rechnungen und dergleichen an die ihr zuletzt von dem Kunden bekannt gegebene Anschrift, so gelten diese Erklärungen als dem Kunden zugegangen. Nicht rekommandiert zugestellte Schriftstücke gelten mit dem auf die Absendung folgenden dritten Werktag als zugegangen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG ist und nicht glaubhaft macht, dass die Zustellung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist.

9.5. Aus den in Punkt 9.3. wiedergegebenen Gründen ist CSM auch berechtigt, ohne Androhung, eine sofortige Sperre des Anschlusses zu verfügen, in allen anderen Fällen ist dem Kunden eine Sperre unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen schriftlich anzudrohen.

 

10. Gewährleistung/Schadenersatz:

 

10.1.  Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren und die für ihn erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu überprüfen und Mängel – bei sonstigem Verlust der Ansprüche – binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung nachweislich schriftlich zu rügen. Berechtigte Gewährleistungsansprüche kann CSM nach ihrer Wahl durch Verbessern, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rückerstattung des Entgeltes gegen Rücknahme der Ware erfüllen. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von CSM in ihren Geschäfts-räumlichkeiten oder direkt beim Kunden.

10.2. Kunden, die Verbraucher sind, leistet CSM zwei Jahre hindurch Gewähr dafür, dass die von ihr gelieferten Waren unter Einhaltung ihrer Behandlungs- Betriebs und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die Bedingungen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigen-schaften aufweisen und den über sie gemachten öffentlichen Äußerungen entsprechen, soweit sie CSM kannte oder kennen musste und sie für den Verbraucher wesentliche Voraussetzung im Abschluss des Vertrages gewesen sind.

10.3. CSM haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch Abnützung, missbräuchliche Verwendung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte ent-standen sind oder, wenn der Kunde oder ein Dritter an den ihm gelieferten Gegenständen / dem Anschluss Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung vorgenommen hat.

10.4. Für Schäden aus nachweisbar verschuldeter Vertragsverletzung haftet CSM nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchsgeschäfte, soweit es sich um Personenschäden handelt.

10.5. CSM haftet nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Gegenüber Unternehmen ist diese Haftung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden beschränkt.

10.6. In keinem Fall haftet CSM für Schäden, die dritte Personen erleiden, wie auch für Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Seitenschäden. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist jedenfalls mit EUR 1.000,-- pro Schadensfall beschränkt.

10.7. Für den Fall, dass CSM Software oder sonstige Produkte, die das Funktionieren von Telekommunikationseinrichtungen erfordern, an den Kunden liefern, haftet CSM nicht für die Verfügbarkeit, Zugang und den Betriebszustand der in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Telekommunikationseinrichtungen und  Netze, insbesondere nicht für Totalausfälle des www, Ausfall von Servern und sonstige Betriebsunterbrechungen, die durch Dritte oder Internetserviceprovider verursacht werden.

 

11. Streitbeilegungsverfahren:

 

11.1 Der Kunde ist berechtigt, binnen sechs Wochen nach Zugang der Rechnung bei der bei CSM für die Verrechnung zuständigen – auf der Rechnung angegebenen – Stelle nachweislich schriftlich Einwendungen gegen die Höhe der verrechneten Entgelte zu erheben. Lässt der Kunde diese Frist ungenützt verstreichen, gilt die ihm zugegangene Rechnung als genehmigt. Langen Zahlungen des Kunden, denen (noch) keine Rechnung, jedoch eine bestehende Entgeltforderung zugrunde liegt, bei CSM ein, beginnt die sechswöchige Frist mit Einlangen der Zahlung bei CSM.

11.2  Erhebt ein Kunde rechtzeitig Einwendungen, so überprüft CSM alle der Ermittlung der umstrittenen Rechnung zugrunde liegenden Faktoren nach einem standardisierten Überprüfungsverfahren. Das Ergebnis dieser vorläufigen Prüfung teilt CSM dem Kunden mit, der binnen einem Monat nach Zugang der Entscheidung nachweislich schriftlich eine weitere Überprüfung begehren kann. Lässt der Kunde diese Frist ungenützt verstreichen, gilt die aufgrund des Ergebnisses des Überprüfungsverfahren dem Kunden zugestellte Entscheidung als genehmigt.

11.3.  Die aufgrund des erweiterten Überprüfungsverfahrens ergehende (endgültige) Entscheidung ist dem Kunden nachweislich schriftlich binnen sechs Monaten nicht nach Einlangen der Einwendungen zuzustellen. Kommt CSM dieser Verpflichtung binnen sechs Monaten nach oder ist der Kunde mit der Entscheidung nicht einverstanden, so kann er binnen einem Monat nach Zustellung der (endgültigen) Entscheidung bzw. nach Ablauf der sechs Monate ein Schlichtungsverfahren gemäß den Bestimmungen des TKG einleiten oder seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Lässt der Kunde diese Frist ungenützt verstreichen, gilt die (endgültige) Entscheidung als genehmigt.

11.4. CSM wird den Kunden über die einzuhaltenden Fristen sowie die Bedeutung seines Verhaltens in geeigneter Weise – etwa durch Wiedergabe auf den Rechnungen – hinweisen. Der Kunde ist ungeachtet der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bzw. der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt, gemäß § 122 TKG die Regulierungsbehörde zu verständigen.

11.5. Ergibt die Überprüfung der Höhe der dem Kunden verrechneten Entgelt einen Fehler zum Nachteil des Kunden, lässt sich aber die Höhe des tatsächlich von dem Kunden zu entrichtenden Entgeltes nicht ermitteln, so ist unter angemessener Berücksichtigung des Einzelfalles eine pauschale Festsetzung des geschuldeten Verbindungsentgeltes derart vorzunehmen, dass der Durchschnitt der in den letzten drei Verrechnungszeiträumen auflaufenden Verbindungsentgelte herangezogen wird. Hat das Vertragsverhältnis weniger als drei Verrechnungszeiträume an-gedauert, so ist der Durchschnitt der Leistungsentgelte in dem vorhandenen Rechnungszeitraum heranzuziehen.

11.6. CSM weist auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 hin.

 

12. Gerichtsstand/Erfüllungsort:

 

12.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der CSM

12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit Unternehmen abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich für den CSM Firmensitz zuständige Gericht. Klagen aus Verbrauchergeschäften kann CSM nach ihrer Wahl beim Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung des Vertragspartners einbringen.

12.3. Auf das zwischen den Vertragsparteien zustande gekommene Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

 

13. Salvatorische Klausel:

 

Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieser AGBs - gerade im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte oder zwingend gesetzliche Bestimmungen (TKG,...) – unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Bestimmung, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit der von ihnen gewählten Formulierung/Bestimmung bekannt gewesen. Subsidiär gelten die gesetzlichen Bestimmungen.